Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Monteurwohnungen Untermain

Stand Juli 2017

  1. Geltungsbereich:

1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der angebotenen Ferienwohnung zu Beherbergungszwecken.

1.2

Die Unter- oder Weitervermietung der dem Mieter überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB hiermit ausgeschlossen wird, soweit der Mieter nicht Verbraucher ist.

 

  1. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung:

2.1

Vertragspartner sind der Vermieter Stefan Wengerter und der Mieter. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Mieters durch den Vermieter Wengerter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Buchung der Ferienwohnung in Textform zu bestätigen.

 

2.2

Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen im Sinne der Ziffer 7 dieser Bedingungen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

 

  1. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung:

3.1

Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Mieter mit Vertragsabschluss gebuchte Ferienwohnung bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn der Vermieter auf Grund höherer Gewalt an der Überlassung der Ferienwohnung gehindert ist.

 

3.2

Der Mieter verpflichtet sich, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen.

 

3.3

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind solche Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Mieter selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

 

Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

3.4

Der Mietzins für die Ferienwohnung wird im Voraus gezahlt. Der Vermieter hat – soweit nicht anders vereinbart – Anspruch auf Zahlung des Mietzinses für den gesamten Zeitraum der Anmietung der Ferienwohnung im Voraus.

 

3.5

Rechnungen bzw. Quittungen, welche vom Vermieter Wengerter erstellt wurden, sind vom Mieter umgehend auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Nach erfolgter Bezahlung besteht kein Anspruch auf Korrektur oder Rückzahlung.

 

3.6

Der Mieter kann nur mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem Zahlungsanspruch des Vermieters aufrechnen oder die Verrechnung erklären.

 

  1. Rücktritt des Mieters:

Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nach verbindlicher Buchung nicht mehr möglich.

 

  1. Rücktritt durch den Vermieter:

5.1

Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere im Falle dass

  • Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zeit geleistet wird;
  • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes des Mieters rechtswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.2

Der berechtigte Rücktritt des Vermieters Wengerter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

  1. Bereitstellung der Ferienwohnung, Übergabe und Rückgabe:

6.1

Der Vermieter stellt die Ferienwohnung dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Ist ein konkreter Zeitpunkt nicht vereinbart, steht am Tage des Beginns des Mietvertrages dem Kunden die Ferienwohnung ab 12:00 Uhr zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.2

Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Wird die Ferienwohnung verspätet zurückgegeben, schuldet der Mieter den Mietzins für den vollen Tag der verspäteten Rückgabe. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass der Vermieter kein- oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Mietzinsentgelt entstanden ist.

 

6.3

Die Ferienwohnung kann im Vorfeld nur anhand der Bilder der Homepage besichtigt werden. Im Falle eines weitergehenden Besichtigungswunsches wird eine Gebühr in Höhe von 18,00 EUR zur Zahlung im Voraus fällig.

 

  1. Haftung des Vermieters:

7.1

Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mieters. Weiterhin haftet der Vermieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht diejenige eines Erfüllungsgehilfen gleicht. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird dieser bei Kenntnis und auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

Für Verlust und Beschädigung eingebrachter Sachen haftet der Vermieter dem Mieter nicht.

 

7.3

Soweit dem Mieter ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Ferienwohnung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet der Vermieter nicht.

 

7.4

Auf dem Grundstück der vermieteten Ferienwohnung findet kein oder nur eingeschränkter Winterdienst statt. Betreten und Befahren des Grundstückes geschieht auf eigene Gefahr.

 

  1. Reklamationen:

Reklamationen, die den Zustand oder Umstände im Zusammenhang mit der Ferienwohnung betreffen, sind unverzüglich beim Vermieter geltend zu machen, damit bei begründeten Anspruch Abhilfe geschaffen werden kann.

 

  1. Selbstversorgung:

Handtücher sind vom Mieter mitzubringen; die Ferienwohnung ist – wie auf der Website angegeben – mit einer Grundausstattung an Geschirr und Bettwäsche versehen.

 

  1. Schüsselübergabe:

Bei Einzug des Mieters werden ihm die für die ordnungsgemäße Benutzung der Ferienwohnung erforderlichen Schlüssel übergeben. Diese sind bei Rückgabe der Ferienwohnung dem Vermieter vollständig wieder auszuhändigen.

 

  1. Schlussbestimmungen:

11.1

Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform gültig. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.

 

11.2

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Klingenberg.

 

11.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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